Informationsschreiben vom Landratsamt Rosenheim

Beitrag vom 24. April 2020

Informationen vom Landratsamt Rosenheim zur neu eingeführten Maskenpflicht

Inzwischen dürfte es wahrscheinlich schon fast ein Jeder mitbekommen haben, im Landkreis Rosenheim herrscht seit gestern, 22.04.2020, eine sogenannte „Maskenpflicht“ bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkaufen im Einzelhandel. Dabei muss nicht zwingend eine Maske getragen werden, auch beispielsweise ein Schal oder Tuch vor Mund und Nase gilt als ausrechende Bedeckung. Dies soll der schnelleren Verbreitung des Covid19-Virus durch die Verbreitung von Tröpfchen vorbeugen.

Die Verfügung des Landratsamtes haben wir euch unter diesem Link zum herunterladen zur Verfügung gestellt.

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