Soforthilfemaßnahmen für Betriebe während Corona

Beitrag vom 23. April 2020

Auswahl von kurz-, mittel- und langfristigen Soforthilfemaßnahmen für Betriebe während Corona

Gerade viele kleinere Betriebe und Soloselbstständige sind von den Verdienstausfällen aufgrund der Corona-Krise hart getroffen.
Um dem entgegen zu kommen haben die zuständigen Behörden und die Regierung dazu verschiedene Maßnahmen erarbeitet, um schnell und effektiv helfen zu können. Auf Empfehlung eines Steuerberaters haben wir eine Auswahl an Maßnahmen zusammengestellt und nachfolgen nach Wirksamkeit und Präferenz aufgeführt. Wir hoffen es hilft dem ein oder anderen dabei, einen ersten Überblick zu erhalten.

Maßnahme Wirkung Präferenz Anmerkung
Kurzarbeitergeld kurzfristig 1  
Soforthilfe Bayern kurzfristig 1 Höhe ungewiss
Soforthilfe Bund kurzfristig 1 Höhe ungewiss
Mietreduzierung kurzfristig 1  
Mietstundung kurzfristig 2  
Erstattung USt-SVZ kurzfristig 1 USt-SVZ in 01/2021
Anpassung ESt-VZ ab II mittelfristig 1 ab 06/2020
Stundung ESt-VZ ab II mittelfristig 3 für 3 Monate
Stundung USt-VZ kurzfristig 3 für 3 Monate
Stundung Soz.Vers.Beiträge mittelfristig 3 nur bis 27.05.2020
Kreditantrag KfW langfristig 2 Laufzeit 5 Jahre
Kreditantrag LfA langfristig 2 Laufzeit 10 Jahre
Reduzierung FVB mittelfristig 2 nur für 07/2020
Reduzierung IHK-Beitrag mittelfristig 2 wenig effektiv
Freistellung GEZ mittelfristig 2 wenig effektiv
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